Planung & Finanzierung

Versicherungen rund um den Hausbau: was Bauherren brauchen

Rohbau eines Einfamilienhauses mit Gerüst unter bewölktem Himmel
Symbolbild, KI-generiert

Vor dem ersten Spatenstich sollten zwei Dinge geklärt sein: eine Bauherrenhaftpflicht für Schäden, die von Ihrer Baustelle auf andere ausgehen, und ein Feuerschutz für das entstehende Haus. Eine Bauleistungsversicherung gegen Schäden am Bau, etwa durch Unwetter oder Vandalismus, ist sinnvoll, sofern der Hausanbieter sie nicht schon selbst abgeschlossen hat. Spätestens mit der Fertigstellung brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung, und darin sollten Elementarschäden wie Starkregen eingeschlossen sein. Wer private Helfer auf die Baustelle holt, muss das Bauvorhaben außerdem bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft melden. Was Sie davon selbst abschließen müssen, hängt stark vom Vertrag mit Ihrem Hausanbieter ab.

Die kurze Antwort im Überblick

AbsicherungWofürAb wann
BauherrenhaftpflichtSchäden Dritter, die von Ihrer Baustelle ausgehenvor Beginn der ersten Arbeiten
Bauleistungsversicherungunvorhersehbare Schäden am entstehenden Bauvor Baubeginn, falls nicht über den Hausanbieter versichert
FeuerrohbauversicherungFeuer am Rohbauab Baubeginn
WohngebäudeversicherungFeuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am fertigen Hausspätestens ab Fertigstellung, ohne Lücke zum Rohbauschutz
ElementarschadenbausteinStarkregen, Überschwemmung, Rückstauzusammen mit der Wohngebäudeversicherung
Meldung bei der BG BAUUnfallschutz privater Bauhelferbinnen einer Woche nach Beginn, sobald Helfer mitarbeiten

Bauherrenhaftpflicht: wenn von der Baustelle Gefahr ausgeht

Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass von Ihrer Baustelle keine Gefahr für andere ausgeht. Juristen sprechen von der Verkehrssicherungspflicht. Eine ungesicherte Baugrube, herabfallendes Material oder ein verschmutzter Gehweg können Passanten oder Nachbarn schaden. Kommt jemand zu Schaden, können sich Ansprüche auch gegen Sie als Bauherr richten, und solche Personen- oder Sachschäden können teuer werden.

Ob Sie dafür eine eigene Police brauchen, hängt von Ihrer bestehenden Privathaftpflicht ab. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Schutz für Bauherren je nach Bausumme eventuell über eine Erweiterung der bestehenden Privathaftpflicht möglich ist. Unter den Erweiterungen, die teilweise ohne Aufpreis mitversichert werden können, nennt sie Bauvorhaben bis mindestens 100.000 Euro Bausumme (Verbraucherzentrale, Stand 7. Oktober 2026). Prüfen Sie also in Ihrem Vertrag, bis zu welcher Bausumme Bauvorhaben eingeschlossen sind. Liegt Ihr Haus darüber, kommt eine eigene Bauherrenhaftpflicht in Frage.

Der Schutz sollte stehen, bevor auf dem Grundstück die ersten Arbeiten beginnen, also schon vor dem Erdaushub. Achten Sie darauf, für welche Bauzeit der Vertrag gilt und was passiert, wenn sich der Bau verzögert.

Bauleistungsversicherung: Schäden am entstehenden Haus

Während der Bauzeit ist ein Haus verletzlich: Dach und Fenster sind noch nicht dicht, Material lagert im Freien, viele Firmen gehen ein und aus. Eine Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, deckt unvorhersehbare Schäden an den Bauleistungen ab, etwa durch außergewöhnliches Unwetter oder mutwillige Beschädigung. Sie hilft vor allem dann, wenn sich bei mehreren Gewerken nicht klären lässt, wer einen Schaden verursacht hat. Was genau versichert ist und welche Selbstbeteiligung gilt, regeln die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Ob Sie diese Versicherung selbst brauchen, hängt vom Vertrag ab. Nach dem Werkvertragsrecht trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes (§ 644 BGB). Ob Ihr Hausanbieter selbst eine Bauleistungsversicherung hat, ob Sie sie bezahlen und bis wann sie gilt, sollten Sie deshalb schriftlich klären. Wichtig wird das besonders bei Eigenleistungen: Was Sie selbst bauen, ist nicht automatisch über den Anbieter mitversichert. Mehr zu Eigenleistungen lesen Sie in Schlüsselfertig oder Ausbauhaus.

Feuerrohbau und Wohngebäude: wie beides zusammenhängt

Gegen Feuer sichern Sie den Rohbau mit einer Feuerrohbauversicherung ab. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt in ihrem Versicherungscheck dringend, auch einen Rohbau gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm abzusichern (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Stand Dezember 2024). Manche Versicherer bieten den Feuerschutz für die Bauzeit beitragsfrei an, wenn Sie bei ihnen anschließend die Wohngebäudeversicherung abschließen. Vergleichen Sie trotzdem beide Teile, denn Sie binden sich damit an einen Versicherer für das fertige Haus.

Spätestens mit der Fertigstellung übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Sie ist laut Verbraucherzentrale für Hauseigentümer ein Muss, ihre Grunddeckung schützt gegen Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm und Hagel (Verbraucherzentrale, Stand 10. August 2026). Achten Sie darauf, dass zwischen dem Ende des Rohbauschutzes und dem Beginn der Wohngebäudeversicherung keine Lücke entsteht, auch wenn sich der Einzug verschiebt. Fragen Sie außerdem früh Ihre Bank, welche Versicherungsnachweise sie vor der Auszahlung des Darlehens sehen möchte.

Elementarschäden: sachlich betrachtet

Starkregen betrifft nicht nur Häuser am Fluss. Laut Verbraucherzentrale zahlen viele Gebäudeversicherungen Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht. Sie rät, als Zusatz einen Schutz gegen Elementarschäden zu vereinbaren, weil das Risiko von Überschwemmungen durch Starkregen für jedes Gebäude besteht (Verbraucherzentrale). Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, trotz aller Sparbemühungen auf diesen Baustein zu bestehen (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, 22. September 2025).

Für den Neubau heißt das ganz praktisch: Fragen Sie beim Angebot nach, ob Elementarschäden eingeschlossen sind und ob Starkregen ausdrücklich genannt ist. Ein Punkt gehört schon in die Hausplanung: Im Versicherungscheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist Rückstau ohne Rückstauklappe als Risiko vermerkt, das nur ganz selten versichert wird. Klären Sie deshalb mit Ihrem Hausanbieter, ob eine Rückstausicherung vorgesehen ist.

Helfer auf der Baustelle: Meldung bei der BG BAU

Helfen Freunde oder Verwandte beim Bau mit, sind sie in der Regel über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gesetzlich unfallversichert. Dafür müssen Sie als Bauherr die Helfer melden und Beiträge zahlen. Laut BG BAU gilt die Meldepflicht unabhängig davon, ob die Helfer bezahlt werden oder unentgeltlich arbeiten. Hilft nur Ihr Ehe- oder Lebenspartner mit, entsteht diese Pflicht laut BG BAU nicht. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen können diesen gesetzlichen Schutz nach Angaben der BG BAU nicht ersetzen. Eine Ausnahme gilt bei sehr wenig Helferarbeit: Werden für das gesamte Bauvorhaben höchstens so viele Stunden geleistet wie eine tarifliche Wochenarbeitszeit im Bauhauptgewerbe, ist statt der BG BAU die Unfallkasse des Landes zuständig (§ 129 SGB VII).

Die Frist ist kurz: Wenn Sie ein privates Bauvorhaben starten, müssen Sie es der BG BAU binnen einer Woche melden (Angaben der BG BAU, Stand Oktober 2026). Grundlage ist die Mitteilungspflicht nach § 192 SGB VII. Die BG BAU benötigt unter anderem Baubeginn und Bauende sowie die geleisteten Helferstunden. Verunglückt ein Helfer und ist danach mehr als drei Tage arbeitsunfähig, sollen Sie das der BG BAU umgehend melden.

Was der Hausanbieter selbst versichert

Welche Versicherungen Sie selbst abschließen, hängt davon ab, was der Hausanbieter bereits abdeckt. Fragen Sie im Beratungsgespräch und lassen Sie sich die Antworten im Vertrag bestätigen:

  1. Hat der Anbieter bis zur Übergabe eine Bauleistungsversicherung, und wer bezahlt sie?
  2. Wer trägt bis zur Abnahme das Risiko für Feuer, Sturm oder Diebstahl auf der Baustelle?
  3. Sind Eigenleistungen und von Ihnen gelieferte Bauteile mitversichert?
  4. Ab welchem Tag sind Sie selbst für die Gebäudeversicherung zuständig?
  5. Welche Haftpflichtversicherung haben die beteiligten Firmen?

Manche Anbieter nennen Versicherungsleistungen ausdrücklich in ihrem Paket. Bien-Zenker führt laut Herstellertext unter seinen Inklusivleistungen ein umfassendes PREMIUM-Versicherungspaket auf. Was ein solches Paket im Einzelnen umfasst, sollten Sie bei jedem Anbieter genau erfragen. Weitere Fragen für das Gespräch finden Sie in Hausanbieter vergleichen.

Das sehen Sie vor Ort

Im Musterhauszentrum Mülheim-Kärlich bei Koblenz sprechen Sie an einem Tag mit vielen Hausanbietern. Nehmen Sie diese Fragen mit in die Musterhäuser und fragen Sie dort, was im Vertrag versichert ist, zum Beispiel ob der Anbieter bis zur Übergabe eine Bauleistungsversicherung hat. Im Musterhaus von Bien-Zenker (Haus 43) können Sie zudem nach dem im Herstellertext genannten Versicherungspaket fragen. Alle Häuser finden Sie unter Musterhäuser, alle Anbieter unter Aussteller, die Lage der Häuser zeigt der Lageplan.

Für Fragen zur Finanzierung ist OPS Finanzierungen (OPS Management & System Holding GmbH) in Haus 142 vor Ort, das Haus ist auch ohne Termin besetzt. Wie Sie die Finanzierung aufstellen, erklärt unser Beitrag zur Baufinanzierung, alle Schritte zum eigenen Haus zeigt der Ratgeber Hausbau in 10 Schritten. Geöffnet ist Mittwoch bis Sonntag von 11:00 bis 17:00 Uhr, der Eintritt ist frei. Anfahrt und weitere Hinweise stehen unter Besuch planen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Stand der Angaben: Oktober 2026.

Geschrieben von

Redaktion Musterhauszentrum

Musterhauszentrum Mülheim-Kärlich

Die größte Hausausstellung am Mittelrhein: rund 40 komplett eingerichtete Musterhäuser auf 75.000 m². Eintritt frei, geöffnet Mittwoch bis Sonntag von 11:00 bis 17:00 Uhr.